bei allem respekt und verständnis für die buchbranche – dieser entscheid ist suboptimal. wie muss ich das argument "schutz des kulturgutes buch" denn auf andere medien anwenden?
gibt es nächstens eine elearning-webseiten-preisbindung oder eine onlinezeitung-preisbindung?
wenn schon "konsumentenfreundlich", dann bitte endlich mal faire umrechnungskurse von euro nach chf.
